Laut einem Gesetzesentwurf vom Herbst letzten Jahres soll zukünftig Hausbesitzern der Einbau von Wasserzählern mit Funkmodul von der Gemeinde vorgeschrieben werden können. Dazu muss das bayerische Datenschutzgesetz und die Gemeindeordnung geändert werden.
Dies wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger. In das Recht auf informelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die hochfrequente elektromagnetische Strahlung der Funkmodule wird von WHO seit 2011 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Studien finden außerdem immer mehr Belege dafür, dass die Strahlung schädlich für die Gesundheit ist. Solange also die Unbedenklichkeit der Strahlung nicht zweifelsfrei belegt ist, kann es nicht sein, dass man gezwungen wird einen funkenden Wasserzähler in seinen eigenen vier Wänden installieren zu lassen.
Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen sind solche Zähler äußerst problematisch.
Proteste zeigen Erfolg!
Das bayerische Gesetz wird wahrscheinlich Signalwirkung für die zukünftige Gesetzgebung in ganz Deutschland haben.
Massive Proteste aus der Bevölkerung und die Bedenken des bayerischen Datenschutzbeauftragten Petri haben nun dazu geführt, dass der Gesetzesentwurf geändert werden, und es ein Widerspruchsrecht gegen den Einbau von Funkwasserzählern geben soll. Wie dies genau aussehen wird, ist noch nicht klar.
Deshalb ist es weiterhin wichtig zu protestieren. Schreiben Sie an ihren Abgeordneten oder Minister des Landtags und treten Sie für ihre Rechte ein!
Hier finden Sie Musterbriefe: https://www.diagnose-funk.org/aktivitaeten/aktion-aufklaerung/protest-um-funkwasserzaehler
Diagnose Funk fordert:
- Eine in der Bayerischen Gemeindeordnung gesetzlich verankerte Informationspflicht durch die Kommune.
- Laienverständliche Aufbereitung der Information mit Hinweis auf die, mit dem Einbau verbundenen Grundrechtseingriffe, sowie datenschutz- und datensicherheitsrelevante Gesichtspunkte. Nur aufgeklärte Bürger*innen können ihre Rechte wahrnehmen!
- Jederzeit mögliches Widerspruchsrecht für Bürger*innen gegen elektronische Wasserzähler mit Funkmodul.
- Grundsätzlich kein Zwang zum Einbau und Betrieb von Funkübertragungstechniken durch die öffentliche Seite in Haushalte gegen den Willen der BürgerInnen.